AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns alsuer
Anbieter (MS Wraptech) per Email oder telefonischer Bestellung schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Text
§2 Individuell gestaltete Waren
(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.
§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. (3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 4 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
Eine Reklamation der durch Fa. MS Wraptech verklebten Folie ist spätestens 7 Tage nach Fahrzeugabholung schriftlich per E-Mail (info@mswraptech.de) anzuzeigen. Eine Ausbesserung kann erst nach Begutachtung vor Ort erfolgen. Die Begutachtung hat spätestens 7 Tage nach eingereichter Reklamation zu erfolgen, so dass eine Verschlimmerung eines potentiellen Fehlers ausgeschlossen werden kann. Eine Ausbesserung erfolgt nach Begutachtung schnellstmöglich, kann aber je nach Auslastung bis zu 3 Wochen nach Begutachtung erfolgen.
§ 5 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
II. Kundeninformationen 1. Identität des Verkäufers
MS Wraptech
Am Honigbaum22
35713 Eschenburg Deutschland
Telefon: 0160/8145116
E-Mail: info@mswraptech.de
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
6.4. Fälligkeiten von Zahlungen werden im Fußtext, sowie der Kopfzeile der Rechnung ausgewiesen. Nach erfolgloser Zahlungserinnerung via E-Mail, behalten wir uns vor Mahngebühren jeweils in Höhe von 10€ auf die erste und zweite Mahnung zu erheben. Anschließend werden weiterhin offene Forderungen an unseren Anwalt übergeben.
8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
IV. Zusätzliche Vertragsvereinbarungen zum Auftrag Voll- oder Teilfolierung 1. Konzept und Grenzen
Eine Folierung ist weder eine „billige“ Lackierung noch ein Lackersatz. Sie stellt vielmehr eine vollwertige Lösung für die Farbgebung oder Werbegestaltung auf Zeit dar. Bedingt durch das Medium Folie sind Grenzen gesetzt. Z.B. muss hinsichtlich des Oberflächenglanzes ein Kompromiss eingegangen werden. Auch können aus Gründen der technischen Haltbarkeit manche Fahrzeugteile nicht aus einem Stück Folie beklebt werden. Die in solchen Fällen entstehende Überlappung wird auf Lichtkanten gesetzt ist von Laien meist nicht zu erkennen.
2. Umfang
Es werden primär nur von außen sichtbare Lackfächen foliert. Die Einstiegs- und Öffnungsbereiche gehören nicht zum herkömmlichen Aufwand, können jedoch meistens gegen Aufpreis foliert werden. Gummidichtungen und unlackierte Kunststoffteile werden nicht foliert. Der Kleber kann hierauf nicht genügend Haftkraft aufbauen. Gleiches gilt für Sillikonnähte (Dehnfugen).
3. Typenschilder/Typenbezeichnungen (z.B. „Sprinter“ „Turbo“ „Transit“ etc.)
Diese werden zur Folierung entfernt. Leider werden sie dadurch auch in den meisten
Fällen beschädigt und nicht wieder angebracht. Sollte der Kunde diese Teile ersetzt
haben wollen, so werden diese in Rechnung gestellt. Ein wieder Aufbringen der Typenkennung erfolgt nur dann, wenn neue Typenkennungen zur Verfügung gestellt werden die bereits mit Kleber des herstellers versehen sind, auch wenn die alten Kennzeichnungen nicht beschädigt wurden.
4. Demontage
Sollten Anbauteile demontiert werden müssen, kann es erforderlich sein, Fachpersonal
der jeweiligen Markenwerkstätten hinzuzuziehen. Diese Kosten und der damit verbundene Mehraufwand sind vom Kunden zu tragen, werden jedoch nach bestem Wissen und Gewissen vor Arbeitsbeginn dargelegt. Sollten zum Beispiel geklebte Bauteile durch die vorherige Montage vom Kunden beschädigt worden sein oder mangelnde Haltbarkeit im Vergleich zum
Originalzustand aufweisen, wird der Folierer die Teile nach der Folierung nach besten Gewissen und im Zustand der Fahrzeugübergabe wieder anbringen. Da einige Bauteile durch Kunden extrem fest verklebt/verschraubt werden, ist vom Kunden zwingend bei Übergabe darauf hinzuweisen. Andernfalls kann keine Gewähr für eine beschädigungsfreie Entfernung gegeben werden.
5. Spaltmaße und Dichtungen
Die Spaltmaße einiger Hersteller sind derart eng, dass der Auftrag der Folienschicht dazu führt, dass sich die Folie später durch Vibrationen aufstellt. Gleiches gilt für manche Gummidichtungen und Leisten sowie bei Folierungen im Innenbereich. Da dies nicht zwingend vorauszusehen ist, kann im Schadenfall lediglich ausgebessert werden. Eine Ausbesserung erfolgt nach erstmaligem Auftreten kostenfrei. Weitere Ausbesserungen oder Alternativen zur Behebung der Schäden durch aufgestellte Folie sind im Vorfeld abzuklären und können durch den anfallenden Mehraufwand berechnet werden. Es ist notwendig, die Farbe des Lackes vor Arbeitsbeginn mitzueilen. Bei einer Kombination von hellen Lacken mit dunklen Folien können auf Anfrage die Spaltmaße/Falze der zu öffnenden Karosserieteile vorab schwarz foliert werden, da sie sonst hell blitzen. Dies ist mit einem Mehraufwand verbunden, der je nach Kfz preislich festgelegt wird.
6. Vorschäden
Folie legt sich auf Lack wie auf eine zweite Haut. Daraus folgt: Vorab fühlbare Schäden bleiben auch nach der Folierung sichtbar! Für ein perfektes Resultat sollten derartige Schäden vor der Folierung von einem Fachmann bereinigt werden. Sollte Folie über bereits schadhafte Stellen geklebt werden, erfolgt an diesen Stellen ggflls am gesamten Bauteil keine Gewährleistung für die Haltbarkeit der Folie.
7. Lackschäden
Der Haftwert von Lack auf jedwedem Untergrund übersteigt generell den des Klebers auf dem Lack. Somit zeigt ein Anheben des Lackes beim Ablösen der Folie lediglich dessen unzulängliche Haftung auf dem Untergrund und ist nicht auf eine mangelhafte Folierung zurückzuführen. Dies kann aber auch bei Vorschäden wie in Ziffer 6 beschrieben auftreten, sowie bei nachlackierten Bauteilen. Für Schäden in dieser Hinsicht wird keine Haftung übernommen.
8. Teilfolierungen und Beschriftungen
Die durch partielle Folierungen oder Beschriftungen abgedeckten Lackflächen werden nicht so altern wie die umliegenden. Daraus entsteht zwangsläufig ein Unterschied in Glanz und ‚Farbe, der erst nach dem Entfernen der Folie sichtbar wird. Dafür kann keinerlei Haftung übernommen werden.
9. Staubeinschlüsse und Blasen
Das Verarbeiten von Folien ist Handarbeit und trotz angemessener Räumlichkeiten ist es nicht möglich Staubeinschlüsse auszuschließen. Diese werden freilich bestmöglich vermieden, stellen jedoch keinen Reklamationsgrund dar. Bei gebrauchten Fahrzeugen besteht ein erhöhtes Risiko dafür. Eventuell unter der Folie gefangene Luftblasen diffundieren mit der Zeit durch die Poren der Folie (PVC) und stellen ebenso wenig einen Reklamationsgrund dar.
Der Stand der Technik besagt, dass 1% der verarbeiteten Fläche Staubeinschlüsse oder Luftblasen enthalten darf. Bei Scheibentönungen kann am Siebdruckrand der Scheibe ein heller Rand verbleiben und die Folie kann sich gflls. Nicht richtig anlegen. Dieser Effekt stellt keinen Reklamationsgrund dar. Ein verbleibender nicht beklebter 2mm Rand von Dichtungen und Scheibenrändern entspricht dem Stand der Technik und stellt ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar.
10. Annahme und Übergabe
Das Anliefern und Abholen des / der Kfz erfolgt durch den Kunden und auf dessen Kosten. Fahrzeuge sind gewaschen und ohne Oberflächenbehandlung (z.B. Wachs oder Versiegelung) zu übergeben. Im Fall, das ein Kfz nicht ausreichend gereinigt übergeben wird, entstehen Mehrkosten, die sich am Zeitaufwand der Reinigung orientieren. Es wird pro Stunde ein Betrag von 80€ brutto beaufschlagt. Lässt sich eine Vorreinigung des nicht korrekt übergebenen Fahrzeuges zeitlich nicht innerhalb des Auftragsdatums durch Fa. MS Wraptech durchführen und muss dadurch der Folierungstermin verschoben werden, werden dem Kunden Verdienstausfälle bis zu einer Höhe von 100% in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine Anrechnung der Verdienstausfallkosten auf den verschobenen Folierauftrag.
Es wird jeweils bei Fahrzeug-Annahme und -Übergabe ein Protokoll erstellt, die den Zustand des Kfz dokumentieren und vom Kunden zu unterschreiben sind. Später festgestellte Schäden werden eigenständig vom Folierer nachgetragen. Der Kunde wird nur dann informiert, wenn grobe Beschädigungen wie Dellen, oder Schnitte im Lack nach der Begutachtung auffallen. Um den Auftrag jedoch pünktlich fertigzustellen, stellt diese Benachrichtigung lediglich eine Information zur Kenntnisnahme dar und bedarf keiner zusätzlicher Freigabe für die Weiterarbeit am Fahrzeug.
Zu nachträglich festgestellten Schäden fällt auch der Austritt von Hohlraumversiegelung bei Neufahrzeugen, welche die Haftung der Folie am Lack verringern. Eine Gewährleistung der Haltbarkeit der Folie ist an diesen Stellen ausgeschlossen. Erfolgt die Übergabe des Fahrzeuges durch den Kunden verspätet oder muss verschoben werden, können Verdienstausfälle bis 100% geltend gemacht werden. Es gilt einen schnellstmöglichen Ausweichtermin zu finden, die Zahlung für den Auftrag muss jedoch zum eigentlich festgelegten Termin erfolgen.
11. Haltbarkeit
Diese richtet sich nach den Angaben der Hersteller zu den verwendeten Folien. Es wird mittlerweile zwischen liegenden und stehenden Flächen unterschieden. Für Car Wrtapping 3D Folien (nicht Chromfolien) wird eine Haltbarkeit von 3-5 Jahren angegeben. Diese Werte
sind Richtwerte und orientieren sich an mitteleuropäischem Klima. Bei digital bedruckten Medien orientiert sich die Haltbarkeit an der Lebensdauer der Tinten. Diese liegt in der Regel bei 3 Jahren. Bitte beachten sie auch unser Informationsblatt „Hinweise und Pflege“.
12. Werben mit Fotos
Die zur Dokumentationszwecken erstellten Bilder werden zur Eigenwerbung genutzt.
Nummernschilder o.ä. persönliche Merkmale werden wenn gewünscht unkenntlich gemacht. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
13. Unfallschäden
Zunächst müssen alle betroffenen Bauteile des Kfz instandgesetzt werden. Eine erneute Folierung kann erst nach vollständigem Aushärten des Lackes erfolgen. Dies dauert durchschnittlich 3 Wochen. Eine verfrühte Folierung kann dazu führen, dass sich der Lack beim Entfernen der Folie mit ablöst.
14. Farbunterschiede
Folien werden mit sehr geringen Toleranzwerten hergestellt. Dennoch kann es sein, dass Farbtöne von einer Produktion zur nächsten leicht abweichen. Farbunterschiede im Digitdaldruck können durch einen kostenpflichtigen Farbproof minimiert werden.
6. Wunschfarben
Wunschfarben die beruhend auf bereits bestehenden Folien in den Digitaldruck integriert werden sollen, können nur zu 95% getroffen werden, da die Folien im Fächer pigmentiert und gegossen oder gewalzt, aber nicht gedruckt sind. Hier kann also keine Gewähr auf exakte Übereinstimmung gegeben werden. Gleiches gilt für Designs, die auf Vorlage von Fotos erstellt werden.
letzte Aktualisierung: 03.02.2022